|
Notifizierung & Zulassung |
E-Mail |
Notifizierung für Deutschland
Der Wirkstoff des knick'n'clean® hat die E-Nummer: E926. Der Wirkstoff wird als Desinfektionsmittel verwendet. Der Wirkstoff wird seit seit über 50 Jahren in der Trinkwasserdesinfektion eingesetzt und ist für Menschen und Tiere in der in Deutschland erlaubten Konzentration völlig unbedenklich und ungefährlich.
Gelistet nach EG Richtlinie 98/8/EG (Biozid-Richtlinie):
- für den Lebens- und Futtermittelbereich.
- Privatbereich und den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens
- sowie andere Biozid-Produkte.
Notifizierung (N-25121) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Meldung eines Biozid-Produktes nach ChemBiozidMeldeV.
Meldung bei Bundesinstitut für Risikobewertung: knick'n'clean® ist nach §16e des Chemikaliengesetzes gemeldet.
Zulassung für die Schweiz
Die Zulassung von knick’n’clean® für den Haushalts- und gewerblichen Bereich, Spitäler, Heime usw. wurde durch das Bundesamt für Gesundheit BAG (Direktionsbereich Verbraucherschutz) erteilt. (Zulassungsnummer: SZID 290691)
|